Aufruf gegen Abschiebung von Aliou S. - Mitmachen!

Vor einigen Tagen veröffentlichte die Mobile Opferberatung auf ihrer Homepage einen offenen Brief an den Innenminister Sachsen-Anhalts Holger Hövelmann. Hintergrund ist die drohende Abschiebung von Aliou S. - unserer Meinung nach eine offensichtliche Schikane und Diskriminierung durch die zuständigen Behörden. Aliou S. wurde vor rund einem Jahr Opfer einer rassistischen Gewalttat, die Täter sind noch auf freiem Fuß und werden dies auch bleiben, sollte es tatsächlich zur Abschiebung kommen.

Ihr könnt Euch an dem Aufruf gegen die Abschiebung beteiligen, indem ihr den Brief kopiert und entweder per Post oder per Mail an den Innenminister schickt. Wir haben eine Vorlage des Briefes für Euch !HIER (klick)! als Worddokument hinterlegt. Für einen direkten Link zu Eurem externen Mailprogramm !klick (HIER)! Ansonsten findet ihr die Mailkontakte auch in der Briefvorlage, selbiges gilt für die Adresse.

Hier der offene Brief direkt zum Lesen:

Sehr geehrter Innenminister Holger Hövelmann,

mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sachsen-Anhalt zum dritten Mal in Folge bundesweit den Spitzenplatz bei rechten und rassistischen Gewalttaten einnimmt. Gleichzeitig wird ein Opfer rassistischer Gewalt durch die Ihrem Ministerium unterstehenden Ausländerbehörden schikaniert, als „ängstlicher Ausländer“ beleidigt und nunmehr mit Abschiebung bedroht.

Wir halten diese behördliche Handlungsweise für ein fatales Signal: Denn käme es zu einer Abschiebung von Aliou S., würde das Strafverfahren gegen die rechten Täter ohne einen der wichtigsten Zeugen stattfinden. Und die Rechten und ihr Umfeld könnten sich in ihrer gewaltsamen Forderung „Ausländer Raus“  durch das Vorgehen der Ausländerbehörden legitimiert und zum Weitermachen ermutigt fühlen.

Rassistische Gewalt und Straffreiheit für die Täter

Zum Hintergrund: Vor fast genau einem Jahr wurde Aliou S. aus Zentralafrika am 24. Mai 2008 gemeinsam mit einem Freund aus Saudi-Arabien Opfer eines schweren rassistischen Angriffs in Burg bei Magdeburg. Eine Gruppe von zehn Rechten beleidigten ihn vor der Diskothek „Night Fly“ u.a. als „Scheiß-Neger“ und griff ihn dann an. Einer der Rechten schlug Aliou S. mit der Faust ins Gesicht und verletzte ihn am Auge. Der Begleiter von Aliou S. wurde von mehreren Rechten geschlagen und am Boden liegend weiter getreten; er erlitt dadurch u.a. einen Kreuzbandriss im Knie. Aliou S. gelang es, mit einem Handy den Notruf der Polizei zu verständigen. Als zwei Beamte nach circa zehn Minuten mit einem Streifenwagen am Tatort eintrafen – die örtliche Polizeiwache ist ca. 100 Meter vom Tatort entfernt – waren die Angreifer noch vor Ort und riefen weiter rassistische Parolen. Doch die Beamten reagierten darauf nicht. Anstatt die Personalien der Angreifer aufzunehmen, brachten sie lediglich Aliou S. und seinen Freund ins Krankenhaus und weigerten sich anschließend zunächst sogar, eine Anzeige aufzunehmen. Einer der Beamten sagte sinngemäß, was Aliou S. und sein Freund denn wollten; man hätte „ihnen doch den Arsch gerettet“ und hätte sie ja auch vor Ort zurücklassen können. Aufgrund des polizeilichen Fehlverhaltens am Tatort waren die Ermittlungen nach den Tätern extrem schwierig. Bis heute ist keine Anklage gegen die Täter erhoben worden. Und bevor es überhaupt zu einer Anklageerhebung kommt, nutzt die Ausländerbehörde Jerichower Land die schleppende Polizeiarbeit, um die Abschiebung von Aliou S. – einem der zentralen Zeugen im Strafverfahren – anzukündigen.

Abschiebeandrohung für das Opfer belohnt die Täter

Der Angriff hatte für Aliou S., der vor knapp acht Jahren als Asylsuchender  nach Deutschland kam und seit der Ablehnung seines Asylantrags „geduldet“ wird, erhebliche Konsequenzen: Er muss damit rechnen, seinen Angreifern in Burg jederzeit erneut zu begegnen. Daher verlässt er kaum noch das dortige Flüchtlingsheim. Er ist seit dem Angriff in psychotherapeutischer Behandlung. Amtsärzte haben eine dringend behandlungsbedürftige posttraumatische Belastungsstörung bei Aliou S. festgestellt. Seit acht Monaten bemüht sich Aliou S. um eine Umverteilung von Burg nach Magdeburg, damit er wieder etwas sicherer leben kann. Doch trotz einer Zusage Ihres Innenstaatssekretärs Rüdiger Erben für diese Umverteilung durfte Aliou S. bis heute nicht nach Magdeburg umziehen.

Stattdessen erhielt Aliou S. am 27. Mai 2009 die Androhung, dass er Ende Juni nach Guinea abgeschoben werden soll. Die Begründung: Er komme nicht wie im Asylantrag angegeben aus Burkina Faso, sondern aus Guinea. Dessen Botschaft sei auch bereit, die für die Abschiebung notwendigen Papiere auszustellen, so die Ausländerbehörde Jerichower Land. Dies ist verwunderlich. Denn Rheinland-Pfalz beispielsweise hat seit diesem Frühjahr alle Abschiebungen nach Guinea ausgesetzt mit Verweis auf eine Verbalnote guineischer Behörden an das Auswärtige Amt vom 3. März 2009, worin Deutschland aufgefordert wird, von Rückführungsmaßnahmen nach Guinea abzusehen (Pro Asyl, Newsletter 146/2009). Das rheinland-pfälzische Innenministerium geht von einem tatsächlichen Abschiebungshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG aus. Mündlich erteilte Ihr Ministerium die Auskunft, auch Sachsen-Anhalt schiebe derzeit nicht nach Guinea ab. Doch eine schriftliche Zusage hierfür und eine entsprechende Anweisung ist bisher nicht erfolgt.

Herr Hövelmann, Sie haben immer wieder erklärt, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie rechter und rassistischer Gewalt in Sachsen-Anhalt zu den wichtigsten Prioritäten Ihres Ministeriums und der Ihnen unterstehenden Institutionen zählt.

Daher bitten wir Sie nun: Setzen Sie ein tatkräftiges Signal gegen rechte Gewalt und Rassismus: Gewähren Sie Aliou S. ein humanitäres Bleiberecht als Opfer einer rassistischen Gewalttat! Ermöglichen Sie ihm einen sofortigen Umzug nach Magdeburg! Und prüfen Sie die Möglichkeit eines schriftlichen Abschiebestopps nach Guinea!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Hier noch ein Bericht über Aliou S. im Deutschlandfunk vom März 2009 (KLICK!)

Mehr Infos:

3 Kommentare


  1. Ein indiskutable Entscheidung, dass ein Opfer einer Gewalttat mit solch fadenscheiniger Begründung abgeschoben werden soll. Gerade in Deutschland sollte die Bekämpfung des Rechtextremismus eins der zentralen Ziele sein, dies sind wir aufgrund unserer Historie den Opfern von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit schuldig. Wenn dann ein Opfer einer rassistisch motivierten Tat abgeschoben werden soll( zudem ein Zeuge in einem solchen Strafverfahren!), ist dies ein Schandfleck Deutschlands. Wir sollten ein toleranter, weltoffener Rechts- und Sozialstaat sein, eine Abschiebung von Aliou S. ist aber eher charakteristisch für einen Unrechtsstaat. Ein Zeichen gegen Fremdenhass wäre ein Strafverfahren gegen die Täter, und nicht die Abschiebung des Opfers, de facto wäre ein Abschiebung ein Freifahrtschein für rechte Gewalt.
    Mit freundlichen Grüßen Christian Senf


  2. gerade erreichte mich eine mail der pressestelle mit dem betreff “Innenminister Hövelmann ermöglicht Umzug Aliou S. nach MD - Keine Abschiebung eines möglichen Zeugen” – ihr habt sie sicher auch bekommen. das ist doch mal erfreulich :)


  3. Sehr geehrter Innenminister Holger Hövelmann,

    mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sachsen-Anhalt zum dritten Mal in Folge bundesweit den Spitzenplatz bei rechten und rassistischen Gewalttaten einnimmt. Gleichzeitig wird ein Opfer rassistischer Gewalt durch die Ihrem Ministerium unterstehenden Ausländerbehörden schikaniert, als „ängstlicher Ausländer“ beleidigt und nunmehr mit Abschiebung bedroht.

    Wir halten diese behördliche Handlungsweise für ein fatales Signal: Denn käme es zu einer Abschiebung von Aliou S., würde das Strafverfahren gegen die rechten Täter ohne einen der wichtigsten Zeugen stattfinden. Und die Rechten und ihr Umfeld könnten sich in ihrer gewaltsamen Forderung „Ausländer Raus“ durch das Vorgehen der Ausländerbehörden legitimiert und zum Weitermachen ermutigt fühlen.

    Rassistische Gewalt und Straffreiheit für die Täter

    Zum Hintergrund: Vor fast genau einem Jahr wurde Aliou S. aus Zentralafrika am 24. Mai 2008 gemeinsam mit einem Freund aus Saudi-Arabien Opfer eines schweren rassistischen Angriffs in Burg bei Magdeburg. Eine Gruppe von zehn Rechten beleidigten ihn vor der Diskothek „Night Fly“ u.a. als „Scheiß-Neger“ und griff ihn dann an. Einer der Rechten schlug Aliou S. mit der Faust ins Gesicht und verletzte ihn am Auge. Der Begleiter von Aliou S. wurde von mehreren Rechten geschlagen und am Boden liegend weiter getreten; er erlitt dadurch u.a. einen Kreuzbandriss im Knie. Aliou S. gelang es, mit einem Handy den Notruf der Polizei zu verständigen. Als zwei Beamte nach circa zehn Minuten mit einem Streifenwagen am Tatort eintrafen – die örtliche Polizeiwache ist ca. 100 Meter vom Tatort entfernt – waren die Angreifer noch vor Ort und riefen weiter rassistische Parolen. Doch die Beamten reagierten darauf nicht. Anstatt die Personalien der Angreifer aufzunehmen, brachten sie lediglich Aliou S. und seinen Freund ins Krankenhaus und weigerten sich anschließend zunächst sogar, eine Anzeige aufzunehmen. Einer der Beamten sagte sinngemäß, was Aliou S. und sein Freund denn wollten; man hätte „ihnen doch den Arsch gerettet“ und hätte sie ja auch vor Ort zurücklassen können. Aufgrund des polizeilichen Fehlverhaltens am Tatort waren die Ermittlungen nach den Tätern extrem schwierig. Bis heute ist keine Anklage gegen die Täter erhoben worden. Und bevor es überhaupt zu einer Anklageerhebung kommt, nutzt die Ausländerbehörde Jerichower Land die schleppende Polizeiarbeit, um die Abschiebung von Aliou S. – einem der zentralen Zeugen im Strafverfahren – anzukündigen.

    Abschiebeandrohung für das Opfer belohnt die Täter

    Der Angriff hatte für Aliou S., der vor knapp acht Jahren als Asylsuchender nach Deutschland kam und seit der Ablehnung seines Asylantrags „geduldet“ wird, erhebliche Konsequenzen: Er muss damit rechnen, seinen Angreifern in Burg jederzeit erneut zu begegnen. Daher verlässt er kaum noch das dortige Flüchtlingsheim. Er ist seit dem Angriff in psychotherapeutischer Behandlung. Amtsärzte haben eine dringend behandlungsbedürftige posttraumatische Belastungsstörung bei Aliou S. festgestellt. Seit acht Monaten bemüht sich Aliou S. um eine Umverteilung von Burg nach Magdeburg, damit er wieder etwas sicherer leben kann. Doch trotz einer Zusage Ihres Innenstaatssekretärs Rüdiger Erben für diese Umverteilung durfte Aliou S. bis heute nicht nach Magdeburg umziehen.

    Stattdessen erhielt Aliou S. am 27. Mai 2009 die Androhung, dass er Ende Juni nach Guinea abgeschoben werden soll. Die Begründung: Er komme nicht wie im Asylantrag angegeben aus Burkina Faso, sondern aus Guinea. Dessen Botschaft sei auch bereit, die für die Abschiebung notwendigen Papiere auszustellen, so die Ausländerbehörde Jerichower Land. Dies ist verwunderlich. Denn Rheinland-Pfalz beispielsweise hat seit diesem Frühjahr alle Abschiebungen nach Guinea ausgesetzt mit Verweis auf eine Verbalnote guineischer Behörden an das Auswärtige Amt vom 3. März 2009, worin Deutschland aufgefordert wird, von Rückführungsmaßnahmen nach Guinea abzusehen (Pro Asyl, Newsletter 146/2009). Das rheinland-pfälzische Innenministerium geht von einem tatsächlichen Abschiebungshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG aus. Mündlich erteilte Ihr Ministerium die Auskunft, auch Sachsen-Anhalt schiebe derzeit nicht nach Guinea ab. Doch eine schriftliche Zusage hierfür und eine entsprechende Anweisung ist bisher nicht erfolgt.

    Herr Hövelmann, Sie haben immer wieder erklärt, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie rechter und rassistischer Gewalt in Sachsen-Anhalt zu den wichtigsten Prioritäten Ihres Ministeriums und der Ihnen unterstehenden Institutionen zählt.

    Daher bitten wir Sie nun: Setzen Sie ein tatkräftiges Signal gegen rechte Gewalt und Rassismus: Gewähren Sie Aliou S. ein humanitäres Bleiberecht als Opfer einer rassistischen Gewalttat! Ermöglichen Sie ihm einen sofortigen Umzug nach Magdeburg! Und prüfen Sie die Möglichkeit eines schriftlichen Abschiebestopps nach Guinea!

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Eine Bürgerin der BRD

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