Archiv des Tags ‘AGG’

AGG-Urteil: “Muttersprache Deutsch” als Stellenanforderung ist diskriminierend

Wednesday, den 25. February 2009

Presseerklärung des Antidiskriminierungsnetzwerkes Berlin

Am 11.02.2009 hat das Arbeitsgericht Berlin der Schadensersatzklage von Frau L. gegen eine internationale
Kunstinstitution in Berlin wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in erster
Instanz stattgegeben.

Frau L. hatte sich auf eine Stelle beworben, allerdings vor Beendigung des Bewerbungsverfahrens eine
Absage erhalten. Auf Nachfrage erhielt sie eine schriftliche Begründung, in der es hieß, man habe sie nicht
genommen, weil sie keine „deutsche Muttersprachlerin“ sei. Frau L. hat sich daraufhin an das
Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB) gewandt. Schriftliche Klärungsversuche und Interventionen u.a. durch die „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS)“ scheiterten. Daraufhin verklagte Frau L. die Kunstinstitution.

HIER die gesamte Pressemeldung als pdf-Dokument.

Online-Ratgeber zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Saturday, den 22. November 2008

Das Gleichbehandlungsbüro -GBB- Aachen und das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. haben einen mehrsprachigen Online-Ratgeber zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt. Dieser ist derzeit in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch erreichbar unter

www.AGG-Ratgeber.de.

Der AGG-Ratgeber zeigt verschiedene Handlungsmöglichkeiten bei rassistische Diskriminierung auf, informiert über rechtliche Vorgehensweisen gemäß dem AGG und gibt Hinweise für den Fall, dass der Gerichtsweg nicht sinnvoll erscheint.

UN-Gremium bestätigt: Deutschland tut zu wenig gegen Rassismus

Monday, den 18. August 2008

Was deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) schon lange bemängeln, ist nun auch offiziell. Die deutsche Politik gehe nicht entschieden genug gegen Rassismus vor, kritisierte das UN-Komitee zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) am vergangenen Wochenende in Genf. Das Gremium legte mehr als 20 Kritikpunkte vor, darunter die zunehmende rassistische Gewalt, fehlende Statistiken über die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung oder auch die deutsche Einbürgerungspraxis. Deutschland habe seine Verpflichtungen aus der “Internationalen Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassismus” bisher nicht erfüllt - das CERD ist unter anderem dafür zuständig, die Einhaltung der Konvention durch die Länder zu überprüfen.

Passend dazu kritisiert der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) die mangelnde Antidiskriminierungskultur in der Bundesrepublik. Rund zwei Jahre nach in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 sei nun zwar die grundsätzliche Möglichkeit von potentiell Betroffenen rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen gegeben, dennoch zeigten sich in der Praxis auch zahlreiche rechtliche Hürden. Vor allem der Betroffenenschutz komme zu kurz.

Mehr Informationen:

Pressemeldung advd - 2 Jahre AGG

“Rüge für Antirassismuspolitik” - Bericht in der TAZ - hier

Kritikpunkte des CERD an Deutschland - hier

“Schattenbericht” zu rassistischer Diskriminierung in Deutschland des Forum Menschenrechte - hier

Diskriminierungsschutz ist nicht teilbar

Tuesday, den 3. June 2008

Pressemeldung / Antidiskriminierungsverband Deutschland

Diskriminierungsschutz ist nicht teilbar!

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) spricht sich für eine zielgruppenübergreifende EG-Gleichbehandlungsrichtlinie im Zivilrecht aus

Ausdrücklich begrüßt der Andidiskriminierungsverband Deutschland den Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie, die nun auch Menschen, die wegen ihres Alters, ihrer Religion, ihres Geschlechts, wegen einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität im privaten Geschäftsverkehr diskriminiert werden, schützen soll.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Frau Dr. Köppen, warnte gestern in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vor schärferen Diskriminierungsregeln, die ihrer Auffassung zufolge ein Schlag für die deutsche Wirtschaft bedeuten würde. Mit dieser erneuten öffentlichen Entgleisung signalisiert Frau Dr. Köppen insbesondere von Diskriminierung Betroffenen, dass sie gar kein Interesse daran hat, in Deutschland einen tatsächlich umfassenden Diskriminierungsschutz zu etablieren. Seit ihrem Amtsantritt plädiert und engagiert sie sich ausschließlich für die Wirtschaftsverbände und deren Interessen.

Aufs Schärfste verurteilt der advd diese Haltung von Frau Dr. Köppen. Er fordert die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf, statt die menschenrechtlichen Grundbestimmungen der EG-Gleichbehandlungsrichtlinien zu blockieren, sich innerhalb der CDU/CSU und der Wirtschaft für einen umfassenden Diskriminierungsschutz stark zu machen. Diskriminierungsschutz ist nicht teilbar!

Als advd stellen wir uns auf die Seite der Betroffenen: Beim Schutz vor Diskriminierung bei Abschluss von Versicherungen, beim Zugang zu Diskotheken oder der Anmietung einer Wohnung darf es keine Hierarchie geben.

Kontakt:

Banu Bambal, ADB Köln/Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.
Tel.: 0221 510 18 47

Hartmut Reiners, Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V.
Tel.: 0203 28 48 73