AGG-Urteil: “Muttersprache Deutsch” als Stellenanforderung ist diskriminierend
Wednesday, den 25. February 2009Presseerklärung des Antidiskriminierungsnetzwerkes Berlin
Am 11.02.2009 hat das Arbeitsgericht Berlin der Schadensersatzklage von Frau L. gegen eine internationale
Kunstinstitution in Berlin wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in erster
Instanz stattgegeben.Frau L. hatte sich auf eine Stelle beworben, allerdings vor Beendigung des Bewerbungsverfahrens eine
Absage erhalten. Auf Nachfrage erhielt sie eine schriftliche Begründung, in der es hieß, man habe sie nicht
genommen, weil sie keine „deutsche Muttersprachlerin“ sei. Frau L. hat sich daraufhin an das
Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB) gewandt. Schriftliche Klärungsversuche und Interventionen u.a. durch die „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS)“ scheiterten. Daraufhin verklagte Frau L. die Kunstinstitution.
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